Der Weg Zum Führerausweis

Seit über 10 Jahren bieten wir Fahrsicherheitstrainings an.

Umtauschfrist 12 Monate

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Nach Ablauf der Umtauschfrist dürfen Sie in der Schweiz erst wieder fahren, wenn Sie Ihren Ausweis umgetauscht haben.

Beruflich Lastwagen, Car und Bus fahren

Wenn Sie beruflich in der Schweiz Lastwagen, Car oder Bus (Kategorie C, C1, D und D1) fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor der ersten Fahrt besitzen.

Nach dem Gesuch zum Umtausch müssen Sie sich ärztlich untersuchen lassen. Die nötigen Unterlagen schicken wir Ihnen per Post zu, sobald wir Ihr Gesuch erhalten haben.

Wenn Sie eine Kontrollfahrt (praktische Fahrprüfung) machen müssen, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Kontrollfahrt zusätzlich eine technische Theorieprüfung machen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Untersuchung.

Formulare

Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises